Zahlt der Kanton Glarus höhere Familienzulagen als das Bundesminimum?
Grundsätzlich nein: Die kantonalen Familienzulagen in Glarus entsprechen den Mindestzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen. Höhere Familienzulagen sind nur möglich, wenn der Landrat solche festlegt.
Für Glarus ist als Grundregel festgelegt, dass die Höhe der kantonalen Familienzulagen den Mindestzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen entspricht. Daraus folgt, dass nicht bereits von Gesetzes wegen ein generell höheres kantonales Niveau vorgesehen ist. Wer wissen will, ob im konkreten Zeitpunkt mehr als das Bundesminimum gilt, sollte deshalb nicht nur die Grundregel betrachten, sondern zusätzlich prüfen, ob eine besondere Festlegung für höhere Familienzulagen besteht.[1]
Das Gesetz sieht nämlich ausdrücklich vor, dass allfällig höhere Familienzulagen vom Landrat festgelegt werden. Höhere Leistungen sind damit nicht ausgeschlossen, ergeben sich aber nur aus einem zusätzlichen Entscheid des zuständigen kantonalen Organs. Ohne eine solche Festlegung bleibt es bei den Mindestzulagen nach Bundesrecht. Für die praktische Prüfung ist daher entscheidend, ob eine entsprechende Regelung des Landrats aktuell in Kraft ist und welchen Umfang sie genau hat.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Glarus veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]