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Wie hoch ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Nidwalden?

Für der Familienausgleichskasse Nidwalden angeschlossene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbständigerwerbende beträgt der Beitragssatz 1.5 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommenssumme.

Die Kantonale Familienzulagenverordnung (kFamZV) bestimmt für die Familienausgleichskasse Nidwalden den Beitragssatz für angeschlossene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Selbständigerwerbende. Der Satz beträgt 1.5 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommenssumme. Massgebend ist damit die Einkommenssumme, die AHV-pflichtig ist; auf diese Bemessungsgrundlage wird der Beitragssatz angewendet.[1]

Die Regel erfasst die der Familienausgleichskasse Nidwalden angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbständigerwerbenden. Für die praktische Anwendung ist deshalb zu prüfen, ob der Anschluss an die Familienausgleichskasse Nidwalden besteht und welche Einkommenssumme als AHV-pflichtig gilt. Der Beitragssatz selbst ist in der kFamZV mit 1.5 Prozent festgelegt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Nidwaldner Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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