Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Zürich?
Im Kanton Zürich beträgt die Mindesthöhe der Kinderzulage monatlich Fr. 215 bis zum Ende des Monates, in welchem das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, danach monatlich Fr. 268. Die Mindesthöhe der Ausbildungszulage beträgt monatlich Fr. 268. Der Regierungsrat passt die Mindestansätze der Teuerung an.
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) des Kantons Zürich setzt für die Kinderzulage Mindestbeträge fest. Die Mindesthöhe beträgt monatlich Fr. 215 bis zum Ende des Monates, in welchem das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet. Danach beträgt die Mindesthöhe monatlich Fr. 268. Für die Höhe ist damit entscheidend, ob das Kind das zwölfte Altersjahr bereits vollendet hat und ob der betreffende Monat bereits zu Ende ist.[1]
Für die Ausbildungszulage beträgt die Mindesthöhe monatlich Fr. 268. Das EG FamZG bestimmt zudem, dass der Regierungsrat die Mindestansätze der Teuerung anpasst. Wer die aktuell anwendbaren Beträge prüfen will, sollte deshalb neben dem Grundbetrag auch beachten, ob eine Anpassung der Mindestansätze erfolgt ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Zürich veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]