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Wie hoch ist der Beitragssatz für Familienzulagen im Kanton Appenzell Innerrhoden?

Im Kanton Appenzell Innerrhoden beträgt der Beitragssatz für Familienzulagen 1.6%: für Arbeitgebende auf der AHV-pflichtigen Lohnsumme und für Selbständigerwerbende auf dem gemäss Gesetz über die Familienzulagen massgeblichen Einkommen.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird der Beitragssatz der Arbeitgebenden zur Deckung der Aufwendungen für die Ausrichtung der Familienzulagen an die Arbeitnehmenden mit 1.6% der AHV-pflichtigen Lohnsumme festgelegt. Für Arbeitgebende knüpft der Satz damit an die AHV-pflichtige Lohnsumme an.[1]

Für Selbständigerwerbende wird der Beitragssatz zur Deckung der Aufwendungen für die Ausrichtung der Familienzulagen ebenfalls mit 1.6% festgelegt. Massgebend ist dabei das gemäss Gesetz über die Familienzulagen massgebliche Einkommen. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob es um Arbeitgebende oder um Selbständigerwerbende geht und welche Bemessungsgrundlage im jeweiligen Fall anzuwenden ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Appenzell Innerrhoden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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