Für welche Verträge gilt das Widerrufsrecht in der Schweiz?
Das Widerrufsrecht nach dem Obligationenrecht gilt für Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, wenn der Anbieter im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt hat und die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt. Für bestimmte Finanzdienstleistungsverträge und für Versicherungsverträge gelten besondere Regeln.
Das Obligationenrecht erklärt die nachfolgenden Widerrufsbestimmungen für anwendbar auf Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen. Erfasst sind Verträge, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind. Zusätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Anbieter der Güter oder Dienstleistungen hat im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt, und die Leistung des Kunden übersteigt 100 Franken. Diese Punkte sind gemeinsam zu prüfen: Vertragsgegenstand, Verwendungszweck, berufliches oder gewerbliches Handeln des Anbieters und Höhe der Leistung des Kunden.[1]
Für Rechtsgeschäfte, die im Rahmen von bestehenden Finanzdienstleistungsverträgen gemäss Finanzdienstleistungsgesetz vom 15. Juni 2018 durch Finanzinstitute und Banken abgeschlossen werden, gelten diese Bestimmungen nicht. Für Versicherungsverträge gelten die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes vom 2. April. Zudem passt der Bundesrat bei wesentlicher Veränderung der Kaufkraft des Geldes den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Betrag entsprechend an. Vor einer Entscheidung ist deshalb zu prüfen, ob ein Finanzinstitut, eine Bank oder ein Versicherungsvertrag betroffen ist und welcher Betrag aktuell massgeblich ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die derzeit geltende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]