Was muss ein Schweizer KMU über Arbeitszeit bei Piketteinsatz nach Art. 11 AZGV wissen?
Nach Art. 11 AZGV zählt bei einem Einsatz während des Pikettdienstes die gesamte Einsatzzeit sowie die Wegzeit zum und vom Einsatzort als Arbeitszeit. Dafür werden Zeitzuschläge nach den Artikeln 7 und 17 gewährt. Schliesst der Piketteinsatz an die Dienstschicht an, ist eine ununterbrochene Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden zulässig. Wird wegen Piketteinsätzen die Höchstarbeitszeit überschritten, richtet sich der Ausgleich nach Artikel 5 Absatz 3 AZG. Vor Anwendung sollte geprüft werden, ob Ihr Betrieb überhaupt in den sachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt.
Art. 11 AZGV regelt ausdrücklich die Arbeitszeit bei Piketteinsatz. Für die Anrechnung ist wichtig: Bei einem Einsatz während des Pikettdienstes gelten nicht nur die eigentliche Einsatzzeit, sondern auch die Wegzeit zum und vom Einsatzort als Arbeitszeit. Der Text nennt zudem, dass Zeitzuschläge nach den Artikeln 7 und 17 gewährt werden. Für ein KMU ist deshalb der erste Prüfschritt, ob die Situation tatsächlich ein Einsatz während des Pikettdienstes ist und ob die Verordnung für das Unternehmen überhaupt einschlägig ist, weil die zitierte Norm aus der Verordnung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs stammt. [0][1]
Art. 11 enthält zudem zwei besondere Folgen für die Einsatzplanung. Erstens ist bei einem Piketteinsatz, der an die Dienstschicht anschliesst, eine ununterbrochene Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden zulässig. Das ist eine gezielte Ausnahme innerhalb der zitierten Regel und sollte in der Planung nur genau in diesem beschriebenen Fall verwendet werden. Zweitens verweist die Norm für den Fall, dass infolge von Piketteinsätzen die Höchstarbeitszeit überschritten wird, auf den Ausgleich nach Artikel 5 Absatz 3 AZG. Praktisch heisst das: Die Überschreitung wird in Art. 11 nicht selbst im Detail geregelt, sondern über diesen Verweis. Vor einem internen Einsatzschema sollte daher der genaue Anwendungsbereich und der verwiesene Ausgleichsmechanismus im aktuellen Rechtstext überprüft werden. [0][1]
Hinweis: Diese Antwort beruht auf dem gepinnten Fedlex-Snapshot zu Art. 11 AZGV. Vor einer verlässlichen Anwendung müssen die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und spätere Änderungen geprüft werden. [0][1]