Was muss ein Schweizer KMU über Umweltberichte nach Art. 10f USG wissen?
Nach Art. 10f USG erstellt nicht das KMU selbst den gesetzlichen Umweltbericht. Die Norm sagt, dass der Bundesrat mindestens alle vier Jahre den Zustand der Umwelt in der Schweiz beurteilt und der Bundesversammlung über die Ergebnisse Bericht erstattet. Für ein KMU ist daher vor allem wichtig, den Anwendungsbereich dieser Vorschrift korrekt einzuordnen und vor einer Nutzung die aktuelle Fassung zu prüfen.
Art. 10f USG regelt einen staatlichen Berichtsvorgang. Nach dem zitierten Wortlaut beurteilt der Bundesrat mindestens alle vier Jahre den Zustand der Umwelt in der Schweiz und erstattet der Bundesversammlung über die Ergebnisse Bericht. Daraus ergibt sich vorsichtig gelesen: Die Vorschrift beschreibt eine Aufgabe des Bundesrats gegenüber der Bundesversammlung. Aus dem bereitgestellten Text folgt dagegen keine ausdrückliche Pflicht eines einzelnen KMU, selbst einen Umweltbericht nach Art. 10f USG zu verfassen oder einzureichen. Für ein KMU ist deshalb der erste Prüfschritt, diese Norm nicht mit anderen möglichen Berichts-, Bewilligungs- oder Dokumentationspflichten zu verwechseln, die hier nicht zitiert sind.[1]
Für die praktische Einordnung sind die Bedingungen und der Umfang der Norm eng am Wortlaut zu lesen. Genannt sind der Gegenstand "Zustand der Umwelt in der Schweiz", der zuständige Akteur "Der Bundesrat", die Mindestfrequenz "mindestens alle vier Jahre" sowie der Empfänger des Berichts, nämlich die Bundesversammlung. Mehr lässt sich aus dem vorliegenden Auszug nicht sicher ableiten. Insbesondere enthält der zitierte Text keine näheren Vorgaben dazu, welche Daten Unternehmen liefern müssten, welche Form ein Bericht haben müsste oder ob daraus unmittelbare Einzelpflichten für KMU entstehen. Ein vorsichtiger Verifikationsschritt ist daher, vor jeder internen oder externen Verwendung die aktuelle Fassung von Art. 10f USG im Zusammenhang mit den übrigen einschlägigen Vorschriften zu kontrollieren.[1]
Vor einem Verlassen auf die Aussage müssen die aktuell geltende Bestimmung und spätere Änderungen geprüft werden.[1]