Was muss ein Schweizer KMU über die Öffentlichkeit des Berichts nach Art. 10d USG wissen?
Art. 10d USG sagt, dass der Bericht und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich von jedermann eingesehen werden können. Diese Öffentlichkeit gilt aber nur, soweit nicht überwiegende private oder öffentliche Interessen die Geheimhaltung erfordern. Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse bleiben in jedem Fall gewahrt.
Für ein KMU ist der Kern von Art. 10d USG: Der Bericht und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind grundsätzlich öffentlich zugänglich, denn sie können «von jedermann eingesehen werden». Das spricht für einen weiten Zugang und nicht nur für ein Einsichtsrecht bestimmter Beteiligter. Die Regel ist aber nicht absolut. Die Einsicht besteht nur «soweit nicht überwiegende private oder öffentliche Interessen die Geheimhaltung erfordern». Praktisch heisst das: Man sollte bei Unterlagen, die in einen solchen Bericht einfliessen, früh prüfen, welche Inhalte ohne Weiteres offen gelegt werden können und bei welchen Teilen ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht werden könnte.[1]
Besonders wichtig für Unternehmen ist der zweite Satz von Art. 10d USG: «Das Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt.» Diese Formulierung ist stark und sollte bei der internen Vorbereitung von Unterlagen beachtet werden. Sie bedeutet nach dem zitierten Wortlaut, dass solche Geheimnisse trotz der grundsätzlichen Öffentlichkeit geschützt bleiben. Der zitierte Artikel nennt daneben auch «überwiegende private oder öffentliche Interessen» als Grund für Geheimhaltung. Wenn ein KMU sich auf Schutz berufen will, sollte es deshalb sorgfältig unterscheiden zwischen allgemein offenlegbaren Umweltinformationen und Inhalten, die als Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis oder aus anderen überwiegenden Interessen geheim zu halten sind, und dies vor einer Einreichung anhand des aktuellen Verfahrensstands prüfen.[1]
Vor einem Verlassen darauf sollten die aktuell geltende Bestimmung und spätere Änderungen geprüft werden.[1]