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Welches Mindestkapital braucht eine GmbH in der Schweiz?

Für eine GmbH beträgt das Stammkapital mindestens 20 000 Franken. Zulässig ist auch ein Stammkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung; dafür gelten die Bestimmungen des Aktienrechts über das Aktienkapital in einer ausländischen Währung sinngemäss.

Die zitierte Vorschrift nennt für die GmbH eine klare Untergrenze: Das Stammkapital beträgt mindestens 20 000 Franken. Damit ist der gesetzliche Mindestbetrag für das Stammkapital direkt festgelegt. Wenn Sie nur die Grundfrage nach dem Mindestkapital beantworten wollen, ist diese Zahl der zentrale Ausgangspunkt. Die Aussage bezieht sich ausdrücklich auf das Stammkapital der GmbH und nicht allgemein auf andere Gesellschaftsformen.[1]

Die gleiche Bestimmung erlaubt zusätzlich ein Stammkapital in einer ausländischen Währung, aber nur dann, wenn diese Währung für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist. In diesem Fall verweist die Norm darauf, dass die Bestimmungen des Aktienrechts über das Aktienkapital in einer ausländischen Währung sinngemäss Anwendung finden. Aus dem vorliegenden Auszug lässt sich daher sicher sagen: Eine Fremdwährungslösung ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht voraussetzungslos. Für die konkrete Umsetzung sollte deshalb geprüft werden, ob die gewählte ausländische Währung für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist und welche aktienrechtlichen Regeln sinngemäss heranzuziehen sind.[1]

Diese Antwort beruht auf dem hier angepinnten Fedlex-Snapshot. Vor einer verlässlichen Verwendung sollten die aktuell geltende Bestimmung und spätere Änderungen geprüft werden.[1]

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Geprüft von Numezis Compliance Review · geprüft am 02.09.2026 · Quellen geprüft am 02.09.2026

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Offizielle Quellen

  1. 1. Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)Fedlex · DE · Verbindlicher amtlicher Text

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